Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltung der Bedingungen:
Unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Kaufleuten und Nichtkaufleuten über die auf unsere Webseite www.toko06.com beschriebenen Artikel. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Gegenbestätigung des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen. Die Einkaufspreise gelten nur für Wiederverkäufer und gewerbliche Großverbraucher.

2. Einkaufspreise:
Alle Einkaufspreise verstehen sich netto ohne MWST, soweit nicht anders angegeben ist, per Stück.

3. Erstbestellung
Erstbestellungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Gerichtsstand.

4. Lieferkonditionen
Preise verstehen sich ab Lager A-4020 Linz
Österreich + Deutschland: ab einem Nettobestellwert von Euro 1.000,- Lieferung frei Haus
Ausnahmen von dieser Frachtfreigrenze sind separat gekennzeichnet. Hier werden die Transportkosten laut Auslage weiterverrechnet.

5. Lieferungen, Lieferfristen
Lieferungen gelten ab Lager, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt ohne Ausnahme auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung. Transportversicherungen werden von dem Lieferanten nur auf ausdrücklichen Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Durch die Übernahme nach Prüfung seitens des Käufers erlischt alle Verantwortung des Verkäufers, außer bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Betriebsstätte des Verkäufers auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn von der Betriebsstätte eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft).
Lieferfristen: Soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist, sind von toko06 angegebene Liefertermine nur voraussichtlich und werden nach Möglichkeit eingehalten. Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Lieferant nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind – verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

6. Lieferungsverzug
Bei Lieferungsverzug des Lieferanten ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen. Schadensersatz oder sonstiger Anspruch aus Lieferungsverzug ist ausgeschlossen.

7. Zahlungskonditionen
Vorauskassa oder Bankeinzug abzüglich 3% Skonto.
Überweisung innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungslegung abzüglich 2% Skonto.
Überweisung innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungslegung netto.
Bei Direktcontainer-Bestellung bieten wir Sonderkonditionen nach Vereinbarung.

8. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen von 1% per Monat plus anfallender Mahn- und Bearbeitungsspesen.

9. Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

10. Beschaffenheit der Waren
Bei den Produktbildern handelt es sich um Symbolfotos. Bei den angegebenen Maßen und Beschreibungen handelt es sich um circa Angaben. Abweichungen bezüglich Farbe, Größe und Beschaffenheit der tatsächlich gelieferten Waren sind möglich. Es ergibt sich daraus kein Recht auf Reklamation. Wir behalten uns des Weiteren das Recht vor, bei Modelländerungen oder nicht oder nicht mehr lieferbaren Artikeln gleichwertige Ersatzprodukte zu liefern.

11. Reklamationen
Allfällige Reklamationen und Geltendmachung von Ansprüchen wegen behafteter Mängel etc. sind innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Waren an die Firma Wilhelm Aichberger – toko06 schriftlich zu übermitteln. Bitte beachten Sie: Beschädigungen, Bruch oder Fehlmengen sind beim Überbringer – Bahn, Post oder Spediteur – sofort geltend zu machen, da diese sonst keine Haftung übernehmen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Retoursendungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich.

12. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

13. Vertragsabschluss
a) Unsere Anbote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AVLH oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc. abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
b) Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss.
c) Unsere Aktionen verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Gültig solange der Vorrat reicht.

14. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
a) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
b) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
c) Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

15. Eigentumsvorbehalt, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile A-4020 Linz. Mit der Erstbestellung akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Gerichtsstand.