Versand & Lieferung

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Lieferkonditionen
Preise verstehen sich ab Lager A-4020 Linz
Österreich + Deutschland: ab einem Nettobestellwert von Euro 1.000,- Lieferung frei Haus
Ausnahmen von dieser Frachtfreigrenze sind separat gekennzeichnet. Hier werden die Transportkosten laut Auslage weiterverrechnet. Ebenfalls bei einem Nettobestellwert unter Euro 1000,-

Lieferungen, Lieferfristen
Lieferungen gelten ab Lager, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt ohne Ausnahme auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung. Transportversicherungen werden von dem Lieferanten nur auf ausdrücklichen Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Durch die Übernahme nach Prüfung seitens des Käufers erlischt alle Verantwortung des Verkäufers, außer bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Betriebsstätte des Verkäufers auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn von der Betriebsstätte eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft).
Lieferfristen: Soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist, sind von toko06 angegebene Liefertermine nur voraussichtlich und werden nach Möglichkeit eingehalten. Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Lieferant nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind – verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

Lieferungsverzug
Bei Lieferungsverzug des Lieferanten ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen. Schadensersatz oder sonstiger Anspruch aus Lieferungsverzug ist ausgeschlossen.